Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Vertrieb von Matratzen durch die
Flexima Schlafsysteme GmbH
FN 322276k
Alfred-Nobel-Straße 1, 9100 Völkermarkt
Telefon: 0043 / (0)4232-37141
Fax: 0043 / (0)4232-37143
office@flexima-systems.com
www.flexima-systems.com
- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND GELTUNGSBEREICH
1.1.)
Die Flexima Schlafsysteme GmbH (im Folgenden „Flexima Schlafsysteme GmbH“ oder „Verkäufer“) bietet über ihren eigenen Online-Shop unter der Internetadresse „www.flexima-systems. com“ ihren Kunden serienmäßig und individuell produzierte Matratzen wie auch Zubehör in Form von Kissen und Auflagen zum Kauf an. Diese allgemeinen Bestimmungen finden auch auf alle anderen Vertriebsarten der Flexima Schlafsysteme GmbH Anwendung.
1.2.)
Die hierfür öffentlichen AGB gelten für sämtliche zwischen der Flexima Schlafsysteme GmbH und den Kunden über die unter Ziffer 1.1. abgeschlossenen Verträge.
1.3.)
Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.3.1.)
Als Verbraucher anzusehen ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3.2.)
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und darüber mit der Flexima Schlafsysteme GmbH in Verbindung tritt.
- ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES IM ONLINE-SHOP
2.1.)
Der Vertrag über die Bestellung im Online-Shop kommt unter den in Ziffer 2.2. bis 2.4. dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen zustande.
2.2.)
Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte stellen keine an die Flexima Schlafsysteme GmbH bindenden Angebote dar. Es handelt sich im gegenständlichen Fall vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten.
2.3.)
Durch Absendung der Bestellung aus dem „virtuellen Warenkorb“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die in diesem enthaltenen Artikel ab. Den Zugang dieser Bestellung wird die Flexima Schlafsysteme GmbH unverzüglich per EMail bestätigen.
2.4.)
Der Kaufvertrag kommt mit der auf die Bestellung des Kunden folgenden
Annahmebestätigung durch die Flexima Schlafsysteme GmbH per E-Mail zustande. Insoweit ist die Flexima Schlafsysteme GmbH in jedem Fall berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen.
- WIDERRUFSRECHT
3.1.)
Der Verbraucher kann seine Bestellung innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Frist ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache ausreichend. Der Widerruf ist zu richten an:
Flexima Schlafsysteme GmbH
Alfred-Nobel-Straße 1
9100 Völkermarkt
Fax: 0043 / (0)4232 – 37143
E-Mail: office@flexima-systems.com
Der Widerruf muss in jedem Fall schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen. Eine Begründung zur Rückgabe ist nicht erforderlich.
3.2.)
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren, gegebenenfalls ist der aus den Leistungen gezogenen Nutzen herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, muss er der Flexima Schlafsysteme GmbH insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie vom Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher Wertersatz vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt. Die Kosten für die Rückübersendung trägt der Verbraucher.
3.3.)
Das Widerrufs- und Rückgaberecht besteht entsprechend der §§ 3, 3 a und 5 a ff nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation, also individuell angefertigt worden sind oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
- EIGENTUMSVORBEHALT
4.1.)
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Flexima Schlafsysteme GmbH das Eigentum an verkauften Sachen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Flexima Schlafsysteme GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor (Vorbehaltsware).
4.2.)
Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet
4.2.1.)
die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln,
4.2.2.)
den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware – z.B. im Falle einer Pfändung – sowie etwaiger Beschädigung oder die Vernichtung dieser unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der Flexima Schlafsysteme GmbH erforderlich sind. Im Falle des exekutiven Zugriffes auf die Ware bzw. des Zugriffes von Dritten sind diese auf das fremde Eigentum hinzuweisen.
4.2.3.)
Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel der Flexima Schlafsysteme GmbH unverzüglich angezeigt zu werden.
4.3.)
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 5.2. dieser Bestimmungen – ist die Flexima Schlafsysteme GmbH dazu berechtigt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten und die Ware zurück zu verlangen.
4.4.)
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern und zu übereignen oder im Rahmen eines Werkvertrages zu verwenden. Er tritt der Flexima Schlafsysteme GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm
aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung berechtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug geraten ist.
4.5.)
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für die Flexima Schlafsysteme GmbH vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit dem Verkäufer nicht gehörenden Sache, erwirbt dieser an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen Sachen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, der Flexima Schlafsysteme GmbH nicht gehörenden Sachen vermischt wird. Ist die Sache des Kunden in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind sich der Kunde und die Flexima Schlafsysteme GmbH einig, dass der Kunde an den Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Dass in Folge der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung entstandene Allein- oder Miteigentum verwahrt der Kunde für die Flexima Schlafsysteme GmbH.
4.6.)
Die Flexima Schlafsysteme GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten soweit frei zu geben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der frei zu gebenden Sicherheiten obliegt der Flexima Schlafsysteme GmbH.
- PREISE, LIEFER- SOWIE VERSANDKOSTEN
5.1.)
Sämtliche im Online-Shop angeführten Preise verstehen sich als Endpreise – das heißt, sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.
5.2.)
Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Es fallen daher bei der Versendung der Waren zusätzlich Liefer- und Versandskosten an,
deren Höhe sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben richtet.
5.3.)
Die Auswahl zusätzlicher Versandoptionen – wie Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Lieferungen an Feiertagen – führt unabhängig vom Bestellwert zu den angegebenen Mehrkosten. Für Lieferungen ins Ausland sind im Einzelfall die Versandkosten dezidiert zu erfragen.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1.)
Der Kunde hat bei Zahlung per Vorkasse alle Beträge unverzüglich nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt des Geldeinganges zur vorbehaltlosen Verfügung der Flexima Schlafsysteme GmbH maßgeblich.
Als Datum des Zahlungseinganges ist der Tag anzusehen, an dem der Betrag bei der Flexima Schlafsysteme GmbH bar eingezahlt oder aber verbucht wird. Nach erfolglosem Ablauf des Fälligkeitsdatums kommt der Kunde ohne weitere Erklärung seitens des Verkäufers in Zahlungsverzug.
Sollte die Zahlung per Nachnahme erfolgen, hat der Kunde die Rechnung erst bei Erhalt der Ware in bar an den Spediteur zu zahlen. Andere Zahlungsvarianten werden nicht von der Flexima Schlafsysteme GmbH akzeptiert.
6.2.)
Ein Verbraucher hat die Geldschuld während des Verzuges in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
6.3.)
Ein Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 9,45 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Das Recht, einen höheren Verzugszinsenschaden nachzuweisen und geltend zu machen bleibt der Flexima Schlafsysteme GmbH vorbehalten.
6.4.)
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch die Flexima Schlafsysteme GmbH in schriftlicher Form anerkannt worden sind.
6.5.)
Ein Retentionsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis mit der Flexima Schlafsysteme GmbH beruht.
- LIEFER- UND VERSANDBEDINGUNGEN
7.1.)
Die Lieferung der Artikel erfolgt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, grundsätzlich gegen Vorauskasse und auf dem Versandwege. Der Versand der Ware bzw. deren Aushändigung an den Kunden erfolgt demnach erst nach Eingang der vollständigen Kaufpreiszahlung zuzüglich etwaiger Liefer- und Versandkosten
bei der Flexima Schlafsysteme GmbH.
7.2.)
Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt durch einen von der Flexima Schlafsysteme GmbH beauftragten Spediteur/Paketdienst im Rahmen der auf der Auftragsbestätigung vermerkten Lieferfrist. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese dem Kunden zumutbar sind. Telefonische Terminvereinbarungen zwischen Kunden und Spediteur/Paketdienst – sofern getroffen – sind verbindlich und führen bei Nichteinhaltung durch den Kunden gegebenenfalls zu zusätzlichen Lieferkosten, die vom Kunden zu tragen sind.
7.3.)
Der Kunde versichert, bei seiner Bestellung die richtige und vollständige Lieferanschrift hinterlegt zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen – etwa einer erneuten Zustellung – so hat der Kunde diese zu ersetzen.
7.4.)
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Unternehmern mit der Übergabe an diese selbst oder an eine empfangsberechtigte Person, im Falle des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über.
7.5.)
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache immer mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über.
7.6.)
Im Hinblick auf die Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.
- TRANSPORTSCHÄDEN
8.1.)
Lieferungen sind im Beisein des Zustellers auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Im Fall von äußerlich erkennbaren Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, diese auf den jeweiligen Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen.
Die Verpackung ist in diesem Falle aufzubewahren.
8.2.)
Ist der (teilweise) Verlust oder Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies der Flexima Schlafsysteme GmbH innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung oder aber zumindest binnen 7 Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmer anzuzeigen, um so sicherzustellen, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden können.
8.3.)
Der Kunde wird von der Flexima Schlafsysteme GmbH nach besten Kräften unterstützt, soweit diese Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend gemacht werden. Die Regelungen die unter diesem Punkt getroffen werden, beinhalten daher keine Ausschlussfrist für Rechte des Kunden gemäß Punkt 9 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE
9.1.)
Anfragen und/oder Beanstandungen jeglicher Art sind an die Flexima Schlafsysteme GmbH, Alfred-Nobel-Straße 1, 9100 Völkermarkt, E-Mail: office@flexima-systems.com zu richten.
9.2.)
Serienmäßig hergestellte Ware wird nach Muster oder Abbildung verkauft.
Handelsübliche und zumutbare Form- und Farbabweichungen bleiben vorbehalten. Die Lieferung von Matratzen, Auflagen und Kissen erfolgt grundsätzlich gemäß den Angaben des Kunden. Dieser haftet für alle Angaben, auch im Hinblick auf die Größe, den Verwendungszweck und
die Beanspruchung der Ware. Alle Maße für Matratzen, Auflagen und Kissen sind Maße die den handelsüblichen Form- und Maßabweichungen unterworfen sind. Handelsübliche Toleranzen werden vom Kunden akzeptiert. Dies gilt auch für Sondermaße und Einzelanfertigungen.
Höhen- und Härteunterschiede, die sich aufgrund unterschiedlicher Untergrundmaterialien ergeben, sind kein Grund zur Beanstandung.
Die Flexima Schlafsysteme GmbH haftet für Matratzen nur, wenn diese fachgerecht gelagert wurden. Zu einer fachgerechten Lagerung gehört eine einwandfreie Auflagefläche der Matratze die per se keine Beschädigung am Matratzenkörper verursacht. Sollten Eigenschaftsverschlechterungen innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, kann dies eine berechtigte Reklamation begründen.
Eine Beeinträchtigung der Gebrauchseigenschaften wird zuverlässig und objektiv durch den Höhenverlust (übermäßige Bildung von Mulden) und/oder Härteverlust festgestellt. Ein geringfügiger Höhen- und/oder Härteverlust ist materialtypisch und führt nicht zu einer Beeinträchtigung der Gebrauchseigenschaften. Insoweit wird bei Geringfügigkeit auch kein Ersatzanspruch begründet. Für die Bewertung der Kriterien und Messverfahren von Mängeln ist die Leitlinie 35 des Verbands der Polyurethan – Weichschaumstoff-Industrie e.V. (VWI) maßgebend, sowie die eigenen Produktspezifikationen, welche von der Flexima GmbH zu den einzelnen Produkten erstellt werden. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel, die aus falschem Gebrauch mangelhafter Pflege oder natürlicher Abnützung herrühren. Unter Einwirkung von Feuchtigkeit verschlechtern sich die Materialeigenschaften des
verwendeten Materials naturgemäß. Härteverlust und Materialinstabilität werden dadurch gefördert. Schäden, die dadurch entstehen, dass Matratzen übermäßig Feuchtigkeit ausgesetzt sind, sind keine Fachmängel sondern beruhen auf unsachgemäßer Behandlung und stellen ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar. Mit zunehmender Gebrauchsdauer kann insbesondere durch die Einwirkung von UV-Strahlen eine Verfärbung, typischerweise eine Vergilbung auftreten.
Verfärbungen sind kein Sachmangel und können daher nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden. Das gilt auch für eine Faltenbildung im Bezug, die als Folge einer schlechten Auflagefläche
der Matratze verursacht wird. Stark verschmutzte Matratzen, bei denen eine Begutachtung unter hygienischen Gesichtspunkten unzumutbar ist, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
9.3.)
Den gesetzlichen Regelungen entsprechend hat der Kunde im Fall von Mängeln an der gelieferten Sache grundsätzlich zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung.
9.3.1.)
Verbraucher haben insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Flexima Schlafsysteme GmbH bleibt jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
9.3.2.)
Gegenüber Unternehmern leistet die Flexima Schlafsysteme GmbH für Mängel der Ware dagegen zunächst nach eigener Wahlgewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.3.3.)
Bei Nachlieferung wird anstelle einer mit einem nicht unerheblichen Mangel behafteten Ware Ersatz zu dem am Tag der Neulieferung für den Abnehmer gültigen Preis zuzüglich MWSt geliefert. Auf den Preis zuzüglich MWSt gewährt die Flexima Schlafsysteme GmbH einen von ihr festzustellenden prozentualen Nachlass entsprechend dem durch den Mangel bewirkten prozentualen Minderwert der beanstandenden Ware.
9.3.4.)
Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel – ohne der Flexima Schlafsysteme GmbH zuvor eine erforderliche Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben – selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme). Etwaig für eine solche Vorgehensweise angefallenen Aufwendungen werden nicht erstattet.
9.4.)
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), bei erheblichen Mängeln den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt) Schadenersatz und/oder Ersatz erheblicher Aufwendungen verlangen. Macht der Kunde insoweit Schadenersatz oder erhebliche Aufwendungen geltend, gelten die Haftungsbeschränkungen entsprechend Punkt 10 dieser AGB.
9.5.)
Offensichtliche Mängel sind durch Unternehmer innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig angeführten Kontaktdaten anzuzeigen. Widrigenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
9.6.)
Eine allfällige Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.
9.7.)
Die bloße Präsentation der Artikel im Online-Shop oder aber auch in Prospekten ist als reine Leistungsbeschreibung anzusehen.
Keinesfalls kann als Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Waren eine solche Abbildung herangezogen werden. Gleiches gilt für branchenübliche Beschreibung bzw. Kennzeichnung wie z.B. Maß, Gewicht, Härte oder Gebrauchswerte. Eigene Garantien der Flexima Schlafsysteme GmbH werden ausdrücklich schriftlich im Einzelfall als solche bezeichnet.
- HAFTUNG
10.1.)
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet die Flexima Schlafsysteme GmbH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen, uneingeschränkt.
10.2.)
Darüber hinaus haftet die Flexima Schlafsysteme GmbH uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden oder wenn uns soweit eine Garantie für eine Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte
Beschaffenheit behält, von der Flexima Schlafsysteme GmbH ausdrücklich und schriftlich übernommen wurde.
10.3.)
Für Schäden, die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die Flexima Schlafsysteme GmbH, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst möglich und auf deren Einhaltung der Kunde rechtmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung der Flexima Schlafsysteme GmbH auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
10.4.)
Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die nicht bereits von der vorstehenden Vertragsbestimmung erfasst worden sind, haftet die Flexima Schlafsysteme GmbH gegenüber Verbrauchern – dies jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
10.5.)
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen.
- DATENSCHUTZ
Im Rahmen des Anmelde- und Bestellvorganges werden Kundendaten durch die Flexima Schlafsysteme GmbH gespeichert. Auch E-Mail-Anfragen werden durch die Flexima Schlafsysteme GmbH archiviert. Diese Daten werden keinem Dritten zugänglich gemacht und dienen der besseren
Bestellabwicklung und Kundenorientierung. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Datenschutzgesetz sowie dem Telekommunikationsgesetz. Der Käufer ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung durch die Flexima Schlafsysteme GmbH personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig ist.
- BILDRECHT
Alle Bildrechte von Produkten liegen ausschließlich bei der Flexima Schlafsysteme GmbH und eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet. Eingriffe in Markenrechte werden gesondert geahndet.
- GÜLTIGKEITSDAUER VON WARENGUTSCHEINEN
Die Gültigkeitsdauer eingeräumter Warengutscheine ist auf den Zeitraum eines Kalenderjahres (gerechnet ab Ausstellungsdatum) begrenzt.
- VERTRIEBSBEDINGUNGEN
14.1.)
Die Firma Flexima Schlafsysteme GmbH stellt auf ihrer Homepage ein Vertriebssystem zur Verfügung, welches für Händler, Subhändler sowie Vermittler nutzbar gemacht wird.
14.2.)
Händler, Subhändler und Vermittler haften selbst für die Abfuhr von Steuern und Abgaben im jeweiligen Ansässigkeitsstaat. Die Firma Flexima Schlafsysteme GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Verbindlichkeiten aus Steuer- und Abgabenschulden von Händlern, Subhändlern und Vermittlern ihrer Produkte.
14.3.)
Händler, Subhändler oder Vermittler von Produkten der Firma Flexima Schlafsysteme GmbH werden auf Provisionsbasis tätig und sind ihrer Definition nach selbständige Handelsvertreter. Die Firma Flexima Schlafsysteme GmbH begründet mit Händlern, Subhändlern sowie Vermittlern kein Angestelltenverhältnis und folgt daraus, dass Händler, Subhändler und Vermittler auch selbst für die Abfuhr von Sozialabgaben verantwortlich sind.
14.4.)
Händler, Subhändler sowie Vermittler, die für die Firma Flexima Schlafsysteme GmbH tätig werden haften für die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben, insbesondere für die Richtigkeit der angegebenen UID-Nummern. Widrigenfalls verpflichten sich die teilnehmenden Händler, Subhändler sowie Vermittler die Firma Flexima Schlafsysteme GmbH schad- und klaglos zu halten.
14.5.)
Das von der Firma Flexima Schlafsysteme GmbH angebotene Vertriebssystem ist ausschließlich für die Nutzung durch Gewerbetreibende gedacht. Für Privatkunden, welche durch Bestellungen über unrichtige Angaben in diesem Vertriebssystem Rabatte und Nachlässe für gewerblich tätige Vertriebspartner der Firma Flexima Schlafsysteme GmbH erwirken möchten, werden der Firma Flexima Schlafsysteme GmbH gegenüber schadenersatzpflichtig in Bezug auf den entstehenden Mehraufwand und den entgangenen Gewinn. - SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1.)
Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
Gerichtsstand ist Klagenfurt. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
15.2.)
Die Bestimmungen des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
15.3.)
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Flexima Schlafsysteme GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hievon unberührt.
15.4.)
Sollte eine Bedingung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Eine unwirksame Bedingung wird durch die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung österreichischen Rechts ersetzt.
Stand 09.04.2009

